Fokus auf Arbeitsrecht
Kein Bauchladen: Ich konzentriere mich auf das Arbeitsrecht – und kenne die Details.
Wählen Sie Ihr Anliegen – ich stelle Ihnen die passenden Fragen.
Unverbindlich · Mit Dokumenten-UploadKündigung erhalten, abgemahnt, gemobbt oder um Ihren Lohn geprellt? Das müssen Sie nicht hinnehmen. Sichern Sie sich noch heute Ihre unverbindliche Ersteinschätzung.
Schildern Sie kurz Ihre Situation – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Genau dafür bin ich da. Erkennen Sie sich wieder?
Wichtig bei Kündigungen: Nach Zugang bleiben Ihnen in der Regel nur drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach gilt die Kündigung meist als wirksam. Lassen Sie Ihre Kündigung deshalb umgehend prüfen.
Seit vielen Jahren vertrete ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Stuttgart und der Region – konsequent, klar und auf Augenhöhe. Ich weiß, wie belastend ein Konflikt im Job sein kann: Existenzangst, schlaflose Nächte, das Gefühl, dem Arbeitgeber ausgeliefert zu sein.
Bei mir bekommen Sie keine Standardantworten, sondern eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage und eine Strategie, die zu Ihnen passt. Ich sage Ihnen offen, welche Chancen realistisch sind – und setze mich dann mit voller Kraft für Ihre Rechte ein.
„Ihr Recht ist meine Sache."
Kein Bauchladen: Ich konzentriere mich auf das Arbeitsrecht – und kenne die Details.
Sie sprechen mit Ihrem Anwalt – nicht mit wechselnden Sachbearbeitern.
Bei Fristsachen zählt jeder Tag. Ich prüfe frühzeitig, welche Schritte jetzt wichtig sind.
Sie wissen vorab, was auf Sie zukommt. Keine bösen Überraschungen.
Langjährige anwaltliche Praxis und regelmäßige Fortbildung im Arbeitsrecht.
Juristendeutsch bleibt draußen. Sie verstehen jederzeit, wo Ihr Fall steht.
Rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus – gern laden Sie direkt Ihre Unterlagen hoch.
Ich sichte Ihren Fall, kläre offene Fragen und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung.
Ich entwickle Ihre Strategie und vertrete Sie entschlossen – außergerichtlich oder vor Gericht.
Ihr Anliegen ist nicht dabei? Melden Sie sich – ich helfe bei allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.
Nachprüfbare Kanzleidaten und bestehende Profile – übersichtlich an einem Ort.
Die telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation ist unverbindlich. Bevor konkrete Kosten entstehen, erkläre ich Ihnen transparent, welche Schritte sinnvoll sind und was diese kosten – erst dann entscheiden Sie.
Nach Eingang prüfe ich Ihre Angaben und melde mich so bald wie möglich. Bitte nennen Sie bei Kündigungen oder anderen Fristsachen immer das Zugangsdatum und laufende Fristen.
Handeln Sie schnell und unterschreiben Sie nichts. Nach Zugang der Kündigung bleiben Ihnen meist nur drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Schildern Sie mir Ihren Fall am besten noch heute.
Nein. Eine Rechtsschutzversicherung ist hilfreich, aber keine Voraussetzung. Ich bespreche offen mit Ihnen, welche Kosten entstehen und ob Ihre Versicherung eintritt.
Eine Besonderheit im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang. Was das für Sie konkret bedeutet, erkläre ich Ihnen vorab.
Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. In vielen Kündigungsschutzverfahren lässt sich jedoch eine Abfindung aushandeln. Ich prüfe Ihre Chancen individuell.
Oft ja – selbst wenn Sie nicht zurück in den Betrieb möchten. Die Klage ist regelmäßig der Hebel, um eine Abfindung oder ein besseres Zeugnis zu erreichen. Ich bewerte das ehrlich für Ihren Fall.
Unbedingt. Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer vor der Unterschrift prüfen. Häufig drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld – und die Konditionen sind verhandelbar.
Sie nehmen Kontakt auf, ich prüfe Ihre Unterlagen und gebe eine Einschätzung. Anschließend entwickle ich gemeinsam mit Ihnen die Strategie und vertrete Sie – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.
Ja. Über das Kontaktformular können Sie Kündigung, Vertrag oder Abmahnung direkt hochladen. So kann ich mir schon vor dem ersten Gespräch ein Bild machen.
Ja. Ich bin für Mandanten in ganz Stuttgart und der Region da und berate Sie auf Wunsch persönlich, telefonisch oder per Video – schnell und unkompliziert.
Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen – besonders nach einer Kündigung. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt.
Kündigung, Abmahnung oder ein anderes Anliegen? Meine Fragen führen Sie durch die wichtigsten Angaben – mit Platz für Ihre Unterlagen.
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen und laden Sie – wenn Sie möchten – Ihre Unterlagen hoch.
Bei diesen vier Themen ist frühzeitige Klarheit besonders wichtig. Wählen Sie Ihr Anliegen und erfahren Sie, worauf es jetzt ankommt.
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Artikel lesenWas bereits gilt und welche Vorgaben der EU-Richtlinie noch umgesetzt werden müssen.
Nach einer Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Kündigungsschutzklage.
Wann eine Abfindung möglich ist und worauf es bei der Verhandlung ankommt.
Sperrzeit, Abfindung und die wichtigsten Punkte vor der Unterschrift.
Was die Zeiterfassung für Arbeitnehmer und ihre Ansprüche bedeutet.
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart unterstütze ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis – von der Kündigung über die Abmahnung bis zum Aufhebungsvertrag. Wer in Stuttgart eine Kündigung erhält, sollte schnell handeln: Für die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Stuttgart bleiben in der Regel nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Ich vertrete Mandanten in ganz Stuttgart und der Region – von Bad Cannstatt über Vaihingen und Feuerbach bis Degerloch – und setze Ihre Ansprüche auf Abfindung, ausstehenden Lohn oder ein korrektes Arbeitszeugnis konsequent durch. Ob unberechtigte Kündigung, Mobbing am Arbeitsplatz oder Streit um Überstunden: Bei mir erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung und eine klare Strategie.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre unverbindliche Ersteinschätzung und schildern Sie Ihr Anliegen direkt der Arbeitsrecht-Kanzlei in Stuttgart.