Stefan MüllerArbeitsrecht · Stuttgart
Aufhebungsvertrag · Stuttgart

Aufhebungsvertrag in Stuttgart prüfen lassen – vor der Unterschrift

Unterschreiben Sie nichts unter Druck. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen – und ist in der Regel nicht widerrufbar.

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Ein Aufhebungsvertrag klingt oft nach einer schnellen Lösung. Doch die Risiken – Sperrzeit, verlorene Ansprüche, ungünstige Konditionen – werden leicht unterschätzt. Lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Achtung Sperrzeit

Weil Sie an der Beendigung mitwirken, droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Mehr im Ratgeber Aufhebungsvertrag & Sperrzeit.

Das lässt sich verhandeln

Abfindungshöhe, Beendigungszeitpunkt, Freistellung und ein gutes Zeugnis. Zur Abfindung siehe Abfindung Stuttgart.

In drei Schritten

So läuft die Zusammenarbeit

Kontakt aufnehmen

Formular ausfüllen oder anrufen – gern mit Ihren Unterlagen.

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Rechte durchsetzen

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Häufige Fragen

Aufhebungsvertrag: Ihre Fragen

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht. Deshalb ist die Prüfung vor der Unterschrift so wichtig.

Eine Abfindung ist häufig Teil der Verhandlung, aber nicht automatisch geschuldet. Höhe und weitere Bedingungen müssen gemeinsam bewertet werden.

Gerade bei einer kurzen Entscheidungsfrist sollten Sie sich frühzeitig melden. Wir klären, wann eine Prüfung möglich ist.

Die telefonische Ersteinschätzung ist unverbindlich. Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit besprechen wir die Kosten transparent.

Ja. Lassen Sie sich nicht zu einer sofortigen Unterschrift drängen und prüfen Sie Vertragsentwurf, Fristen und mögliche Folgen in Ruhe.

Unverbindliche Ersteinschätzung

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Mehr Wissen im Ratgeber Arbeitsrecht →

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