Kündigungsschutzklage in Stuttgart – schnell handeln, Frist wahren
Nach einer Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Ich prüfe Ihre Kündigung und setze Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht Stuttgart durch.
- Direkter Kontakt zur Kanzlei
- Persönlich statt Callcenter
- Klare Kosten
In 60 Sekunden zur Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihre Situation – ich melde mich schnellstmöglich zurück.
Eine Kündigung ist oft angreifbar – wegen Formfehlern, fehlender sozialer Rechtfertigung oder einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrats. Mit einer Kündigungsschutzklage sichern Sie Ihre Position und schaffen die Grundlage für eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.
Wann sich eine Klage lohnt
Selbst wenn Sie nicht in den Betrieb zurückmöchten, ist die Kündigungsschutzklage häufig der entscheidende Hebel für eine Abfindung oder ein besseres Zeugnis. Ich bewerte Ihre Erfolgsaussichten ehrlich.
Die 3-Wochen-Frist
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Details lesen Sie in meinem Ratgeber Kündigung erhalten.
So läuft die Zusammenarbeit
Kontakt aufnehmen
Formular ausfüllen oder anrufen – gern mit Ihren Unterlagen.
Unterlagen prüfen
Ich sichte Ihren Fall und gebe eine ehrliche Einschätzung.
Rechte durchsetzen
Ich entwickle Ihre Strategie und vertrete Sie entschlossen.
Kündigungsschutzklage: Ihre Fragen
Die telefonische Ersteinschätzung ist unverbindlich. Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit bespreche ich die Kosten transparent.
Unterschreiben Sie nichts, melden Sie sich arbeitssuchend und lassen Sie die Kündigung umgehend prüfen. Die Frist ist kurz.
Nicht automatisch, aber häufig als Ergebnis der Klage. Mehr dazu auf meiner Seite Abfindung Stuttgart.
Hilfreich sind Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen und relevante Schreiben des Arbeitgebers.
Grundsätzlich ja, solange das Arbeitsverhältnis läuft und Sie nicht wirksam freigestellt wurden. Im Einzelfall prüfe ich die konkrete Situation.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Schildern Sie mir Ihren Fall – ich prüfe Ihre Angaben und melde mich so bald wie möglich.