Stefan MüllerArbeitsrecht · Stuttgart
Kündigung · Stuttgart

Kündigungsschutz­klage in Stuttgart – schnell handeln, Frist wahren

Nach einer Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Wir prüfen Ihre Kündigung und setzen Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht Stuttgart durch.

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Eine Kündigung ist oft angreifbar – wegen Formfehlern, fehlender sozialer Rechtfertigung oder einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrats. Mit einer Kündigungsschutzklage sichern Sie Ihre Position und schaffen die Grundlage für eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.

Wann sich eine Klage lohnt

Selbst wenn Sie nicht in den Betrieb zurückmöchten, ist die Kündigungsschutzklage häufig der entscheidende Hebel für eine Abfindung oder ein besseres Zeugnis. Wir bewerten Ihre Erfolgsaussichten ehrlich.

Die 3-Wochen-Frist

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Details lesen Sie in unserem Ratgeber Kündigung erhalten.

In drei Schritten

So läuft die Zusammenarbeit

Kontakt aufnehmen

Formular ausfüllen oder anrufen – gern mit Ihren Unterlagen.

Unterlagen prüfen

Wir sichten Ihren Fall und geben eine ehrliche Einschätzung.

Rechte durchsetzen

Wir entwickeln Ihre Strategie und vertreten Sie entschlossen.

Häufige Fragen

Kündigungsschutzklage: Ihre Fragen

Die telefonische Ersteinschätzung ist unverbindlich. Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit besprechen wir die Kosten transparent.

Unterschreiben Sie nichts, melden Sie sich arbeitssuchend und lassen Sie die Kündigung umgehend prüfen. Die Frist ist kurz.

Nicht automatisch, aber häufig als Ergebnis der Klage. Mehr dazu auf unserer Seite Abfindung Stuttgart.

Hilfreich sind Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen und relevante Schreiben des Arbeitgebers.

Grundsätzlich ja, solange das Arbeitsverhältnis läuft und Sie nicht wirksam freigestellt wurden. Im Einzelfall prüfen wir die konkrete Situation.

Unverbindliche Ersteinschätzung

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Mehr Wissen im Ratgeber Arbeitsrecht →

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