Stefan MüllerArbeitsrecht · Stuttgart
Abfindung · Stuttgart

Abfindung in Stuttgart – das Maximum aus Ihrer Kündigung herausholen

Ein Anspruch auf Abfindung besteht meist nicht automatisch – aber mit der richtigen Strategie lässt sich in vielen Fällen eine faire Abfindung erreichen.

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Ob und wie hoch Ihre Abfindung ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist und wie geschickt verhandelt wird. Wir bewerten Ihre Position und holen für Sie heraus, was realistisch möglich ist.

Wie hoch ist Ihre Abfindung?

Als grobe Orientierung dient ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache. Hintergründe im Ratgeber Abfindung: Höhe & Anspruch.

Der Hebel: Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist in der Praxis der wichtigste Weg zu einer Abfindung. Auch ein Aufhebungsvertrag lässt sich zu Ihren Gunsten gestalten.

In drei Schritten

So läuft die Zusammenarbeit

Kontakt aufnehmen

Formular ausfüllen oder anrufen – gern mit Ihren Unterlagen.

Unterlagen prüfen

Wir sichten Ihren Fall und geben eine ehrliche Einschätzung.

Rechte durchsetzen

Wir entwickeln Ihre Strategie und vertreten Sie entschlossen.

Häufige Fragen

Abfindung: Ihre Fragen

Nur in Ausnahmefällen automatisch. Meist ist die Abfindung Ergebnis einer Verhandlung – wir prüfen Ihre konkreten Chancen.

Die Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Ob steuerliche Vergünstigungen greifen, hängt vom Einzelfall ab und sollte steuerlich geprüft werden.

Nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem Beendigungsart und Kündigungsfrist; beim Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit drohen.

Die telefonische Ersteinschätzung ist unverbindlich. Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit besprechen wir die Kosten transparent.

Hilfreich sind Kündigung oder Vertragsentwurf, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und bisherige Verhandlungsangebote.

Unverbindliche Ersteinschätzung

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