Befristeter Arbeitsvertrag endet: Was jetzt zu prüfen ist
Vertragsende, vorzeitige Kündigung und Entfristung unterscheiden: Welche Unterlagen, Erklärungen und Fristen bei einem befristeten Arbeitsvertrag wichtig sind.
Das Wichtigste vorab
Ein befristeter Vertrag kann durch Zeitablauf enden, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wird. Ob die Befristung wirksam vereinbart wurde, ist eine andere Frage. Bewahren Sie deshalb nicht nur das letzte Schreiben, sondern den ursprünglichen Vertrag und sämtliche Verlängerungen auf. Wer die Befristung angreifen möchte, sollte die gerichtliche Frist unverzüglich prüfen lassen.
Steht ein Datum im Vertrag – oder ein bestimmter Zweck?
Bei einer kalendermäßigen Befristung ist der vereinbarte Endtermin maßgeblich (§ 15 Absatz 1 TzBfG). Bei einer Zweckbefristung gelten andere Voraussetzungen: Nach § 15 Absatz 2 endet sie mit Erreichen des Zwecks, jedoch frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Information des Arbeitgebers über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
Notieren Sie deshalb getrennt: den Vertragswortlaut, den angekündigten letzten Arbeitstag und den Zugang späterer Schreiben. Ein Satz wie „Ihr Einsatz endet“ lässt sich ohne den zugrunde liegenden Vertrag nicht zuverlässig einordnen. Markieren Sie unklare Stellen, statt bereits selbst ein endgültiges Beendigungsdatum festzulegen.
Eine Kündigung vor Ablauf ist ein eigener Vorgang
Nach § 15 Absatz 4 TzBfG ist eine ordentliche Kündigung während der Befristung nur vorgesehen, wenn sie im einzelnen Vertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Ob eine konkrete Kündigung wirksam ist, muss zusätzlich geprüft werden. Eine außerordentliche Kündigung ist davon zu unterscheiden.
Haben Sie neben dem befristeten Vertrag ein Kündigungsschreiben erhalten, legen Sie beides vor. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass allein die Prüfung der Befristung auch eine Kündigung erfasst. Für die persönliche Beratung ist wichtig, welche Beendigungserklärung vorliegt und welches Ziel Sie verfolgen.
Für die Prüfung zählt die gesamte Vertragsgeschichte
§ 14 TzBfG unterscheidet verschiedene Voraussetzungen für Befristungen mit und ohne sachlichen Grund und enthält eine Formvorgabe. Daher sind frühere Beschäftigungszeiten, Verlängerungen, Unterschriftsdaten und Änderungen Ihrer Tätigkeit für die Prüfung relevant. Aus der Anzahl der Verträge allein lässt sich kein sicheres Ergebnis ableiten.
Wenn die Befristung unwirksam ist, gilt der Vertrag nach § 16 TzBfG grundsätzlich als unbefristet geschlossen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede andere Beendigung ausgeschlossen ist. Ich prüfe mit Ihnen den konkreten Vertragsverlauf; eine pauschale Zusage einer Weiterbeschäftigung wäre ohne diese Prüfung nicht seriös.
Die Frist für eine Entfristungsklage nicht übersehen
§ 17 TzBfG sieht für den Angriff gegen die Befristung grundsätzlich drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende vor. Wird darüber hinaus weitergearbeitet, enthält die Vorschrift eine besondere Regel für den Fristbeginn. Lassen Sie den konkreten Ablauf prüfen und warten Sie nicht allein auf eine Antwort zur gewünschten Verlängerung.
Eine Website-Anfrage, E-Mail oder WhatsApp-Nachricht wahrt diese Klagefrist nicht. Bringen Sie zum Gespräch eine kurze Zeitleiste und die vollständigen Dokumente mit. Für eine Beratung in Stuttgart können Sie mich direkt anrufen oder Ihre Situation schriftlich schildern; nennen Sie dabei deutlich, wenn ein Endtermin bereits erreicht ist.
Checkliste für die persönliche Prüfung
- Ursprünglichen Arbeitsvertrag und alle Verlängerungen vollständig sammeln
- Beginn, vereinbartes Ende und tatsächliche Weiterarbeit getrennt notieren
- Schreiben des Arbeitgebers einschließlich Zugang und Umschlag sichern
- Frühere Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber und Vertragsänderungen nennen
- Eigenes Ziel festhalten: Weiterbeschäftigung, Vertragsprüfung oder Einordnung eines Angebots
- Eine mögliche Klagefrist direkt ansprechen; nicht allein auf eine Formularantwort warten
Häufige Fragen
Ist die Weiterarbeit nach dem Endtermin automatisch eine Verlängerung?
§ 15 Absatz 6 TzBfG kann zu einer unbefristeten Fortsetzung führen. Dafür sind unter anderem das Wissen des Arbeitgebers und seine Reaktion entscheidend. Ein weiterer Dienstplaneintrag allein ersetzt die Prüfung dieser Voraussetzungen nicht.
Soll ich nur die letzte Vertragsseite schicken?
Für eine verlässliche Einordnung benötige ich den Zusammenhang. Halten Sie alle Vertragsseiten, Anlagen und Änderungsvereinbarungen bereit. Klären Sie vor der Übermittlung sensibler Unterlagen den geeigneten Weg mit mir.
Kann ich die Befristung schon vor dem letzten Arbeitstag ansprechen?
Ja. Sie müssen nicht erst auf einen Konflikt am letzten Tag warten, um Beratung zu suchen. Eine frühzeitige Durchsicht hilft, fehlende Unterlagen und offene Fragen rechtzeitig zu erkennen.
Amtliche Quellen
Redaktioneller Quellenabgleich: 30. September 2026. Die folgenden Rechtsgrundlagen und gegebenenfalls Entscheidungen können Sie selbst nachlesen.
Ihre Situation persönlich besprechen.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen und nennen Sie vorhandene Termine oder Fristen. Ich kläre mit Ihnen den nächsten Schritt und die Kosten einer möglichen Beauftragung.
Alternativ per WhatsApp schreiben – bitte schriftlich und ohne Sprachnachrichten. Sensible Unterlagen nur nach Abstimmung senden.
Eine Anfrage über diese Website, E-Mail oder WhatsApp begründet kein Mandat und wahrt keine Frist. Bei Dringlichkeit bitte direkt anrufen; eine sofortige Antwort wird nicht zugesagt.