Arbeitszeugnis prüfen: Inhalt, Form und Korrektur
Was in ein Arbeitszeugnis gehört, wann ein digitales Zeugnis zulässig ist und wie Sie eine sachliche Korrekturanfrage vorbereiten.
Das Wichtigste vorab
Prüfen Sie zuerst, ob das Zeugnis die richtige Beschäftigungsdauer und Ihre tatsächlichen Aufgaben abbildet. Ein qualifiziertes Zeugnis umfasst außerdem Leistung und Verhalten. § 109 GewO verlangt klare, verständliche Aussagen. Einzelne Wörter aus einer vermeintlichen Geheimcode-Liste reichen für eine verlässliche Bewertung nicht aus.
Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis: Was liegt vor?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht nach § 109 Absatz 1 GewO ein Zeugnisanspruch. Ein einfaches Zeugnis nennt mindestens Art und Dauer der Tätigkeit. Sie können verlangen, dass das Zeugnis zusätzlich Leistung und Verhalten beurteilt; das ist ein qualifiziertes Zeugnis.
Kontrollieren Sie deshalb nicht nur die Überschrift. Enthält das Dokument tatsächlich eine Beurteilung oder lediglich eine Tätigkeitsbeschreibung? Halten Sie außerdem fest, ob es sich um einen Entwurf, ein Zwischenzeugnis oder das endgültige Zeugnis handelt. Für ein Zwischenzeugnis beantwortet § 109 GewO allein nicht sämtliche Anspruchsfragen.
Erst die Fakten prüfen, dann die Bewertung
Vergleichen Sie Namen, Beschäftigungsbeginn, Enddatum, Positionen und wesentliche Aufgaben mit Ihren Unterlagen. Fehlen wichtige Tätigkeitswechsel oder wird Ihre Verantwortung missverständlich beschrieben? Schreiben Sie zu jedem beanstandeten Punkt auf, welche konkrete Änderung Sie möchten und welche rechtmäßig vorhandene Unterlage Ihre Darstellung stützt.
Für die Bewertung zählt das gesamte Dokument. § 109 Absatz 2 GewO verlangt verständliche Formulierungen und untersagt Merkmale oder Formulierungen, die eine andere als die offen erkennbare Aussage bezwecken. Ob eine konkrete Passage unzulässig oder inhaltlich falsch ist, lässt sich nicht zuverlässig mit einer isolierten Internet-Übersetzung entscheiden.
Digitales Zeugnis: Eine PDF-Datei genügt nicht automatisch
Mit Ihrer Einwilligung kann ein Arbeitszeugnis nach § 109 Absatz 3 GewO in elektronischer Form erteilt werden. Deshalb ist die pauschale Behauptung, ein digitales Zeugnis sei immer verboten, nicht mehr richtig.
Elektronische Form ist allerdings nicht dasselbe wie eine gewöhnliche E-Mail oder ein eingescannter Brief. § 126a BGB verlangt bei Ersatz der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform insbesondere eine qualifizierte elektronische Signatur des Ausstellers. Bewahren Sie die ursprüngliche elektronische Datei auf und klären Sie sowohl die Einwilligung als auch die konkrete Signatur.
Eine Korrekturanfrage gezielt vorbereiten
Hilfreich ist eine kurze Liste mit drei Spalten: vorhandener Text, gewünschte Änderung und tatsächlicher Grund. Trennen Sie überprüfbare Fehler – etwa ein falsches Eintrittsdatum – von Ihrer abweichenden Einschätzung einer Leistungsbeurteilung. Ein pauschales Verlangen nach einer besseren Gesamtnote erklärt den Streit noch nicht.
Legen Sie vorhandene Zeugnisse, die aktuelle Fassung, Ihre Aufgabenbeschreibung und bereits geführte Korrespondenz zusammen. Auch ein Aufhebungsvertrag oder gerichtlicher Vergleich kann Regelungen zum Zeugnis enthalten. Wenn Sie eine Prüfung in Stuttgart anfragen, nennen Sie bitte vorhandene Vereinbarungen und bekannte Fristen. Ich bespreche mit Ihnen, welche Punkte rechtlich und praktisch sinnvoll verfolgt werden können; ein bestimmtes Ergebnis kann ich nicht zusagen.
Checkliste für die persönliche Prüfung
- Art des Dokuments festhalten: Entwurf, Zwischen- oder Endzeugnis
- Beschäftigungsdaten, Positionen und wesentliche Aufgaben abgleichen
- Jede gewünschte Korrektur konkret und sachlich begründen
- Frühere Fassungen, Vereinbarungen und Korrespondenz zusammenstellen
- Bei elektronischer Erteilung Originaldatei, Einwilligung und Signatur prüfen
Häufige Fragen
Habe ich automatisch Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis?
§ 109 Absatz 1 GewO gibt Ihnen bei Beendigung das Recht, zusätzlich zur Art und Dauer der Tätigkeit Angaben zu Leistung und Verhalten zu verlangen. Wenn nur ein einfaches Zeugnis vorliegt, sollten Sie klar benennen, dass Sie ein qualifiziertes Zeugnis wünschen.
Muss ich jeden ungewöhnlichen Ausdruck als Geheimcode verstehen?
Nein. Entscheidend sind Inhalt und Zusammenhang. Das Gesetz untersagt versteckte abweichende Aussagen, begründet aber keine allgemeingültige Übersetzungsliste einzelner Wörter.
Soll ich nur die beanstandete Seite schicken?
Für eine sinnvolle Prüfung benötige ich das vollständige Zeugnis einschließlich weiterer Seiten sowie vorhandene Vereinbarungen und Ihre konkreten Änderungswünsche.
Amtliche Quellen
Redaktioneller Quellenabgleich: 29. September 2026. Die folgenden Rechtsgrundlagen und gegebenenfalls Entscheidungen können Sie selbst nachlesen.
Ihre Situation persönlich besprechen.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen und nennen Sie vorhandene Termine oder Fristen. Ich kläre mit Ihnen den nächsten Schritt und die Kosten einer möglichen Beauftragung.
Alternativ per WhatsApp schreiben – bitte schriftlich und ohne Sprachnachrichten. Sensible Unterlagen nur nach Abstimmung senden.
Eine Anfrage über diese Website, E-Mail oder WhatsApp begründet kein Mandat und wahrt keine Frist. Bei Dringlichkeit bitte direkt anrufen; eine sofortige Antwort wird nicht zugesagt.