Überstunden 2026: Wann sie bezahlt werden müssen
- Überstunden müssen bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, wenn sie angeordnet oder geduldet wurden.
- Ihr wichtigster Nachweis ist eine saubere Zeiterfassung.
- Allgemeine Überstundenzuschläge sind 2026 nicht automatisch steuerfrei; Sonderregeln gelten insbesondere für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
Ob Überstunden vergütet werden müssen, hängt vom Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag und den Umständen ab. Grundsätzlich gilt: Wer Mehrarbeit leistet, hat Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich – vorausgesetzt, die Überstunden wurden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet.
Sind Überstunden „mit dem Gehalt abgegolten"?
Pauschale Klauseln wie „alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind häufig unwirksam, weil sie für den Arbeitnehmer nicht klar erkennen lassen, was auf ihn zukommt. Ob eine solche Klausel in Ihrem Vertrag hält, lässt sich individuell prüfen.
So weisen Sie Überstunden nach
Im Streitfall müssen Sie darlegen, wann Sie wie lange gearbeitet haben und dass die Mehrarbeit veranlasst war. Deshalb ist eine lückenlose Arbeitszeiterfassung so wertvoll. Achten Sie außerdem auf Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag – oft müssen Ansprüche innerhalb weniger Monate geltend gemacht werden.
Steuern: Was 2026 tatsächlich gilt
Eine allgemeine Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge ist politisch angekündigt, aber noch nicht als allgemeine Regel in Kraft. Nach § 3b EStG können Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei sein. Reine Mehrarbeits- oder Überstundenzuschläge sind davon nicht automatisch erfasst. Entscheidend sind Arbeitszeit, Zuschlagsart und Abrechnung im Einzelfall.
Offizielle Quelle
Bundesfinanzministerium: § 3b EStG und steuerfreie Zuschläge 2026
Unverbindliche Ersteinschätzung
Ihr Arbeitgeber zahlt Überstunden nicht aus? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir prüfen Ihre Angaben und melden uns so bald wie möglich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 31. August 2026. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls vereinbaren Sie bitte eine Ersteinschätzung.