Stefan MüllerArbeitsrecht · Stuttgart 0711 78118980
Arbeitsrecht · Freistellung

Freistellung nach Kündigung: Gehalt und Urlaub prüfen

Nicht mehr arbeiten nach der Kündigung: Was im Freistellungsschreiben zu Gehalt, Urlaub und Rückkehr steht und welche Unterlagen jetzt wichtig sind.

Die kurze Antwort

Eine Freistellung bedeutet zunächst, dass Sie Ihre Arbeit vorübergehend nicht leisten sollen. Sie beantwortet nicht automatisch, ob die Kündigung wirksam ist, welche Vergütung weiterläuft oder ob Urlaub angerechnet wird. Prüfen Sie das Kündigungs- und Freistellungsschreiben deshalb getrennt; eine laufende Klagefrist wird durch die Freistellung nicht angehalten.

Drei Aussagen im Schreiben getrennt lesen

Markieren Sie Beginn und Ende der Freistellung, die Regelung zur Vergütung und eine mögliche Anrechnung von Urlaub oder Zeitguthaben. Steht dort nur „bis auf Weiteres“, „widerruflich“ oder ausdrücklich „unwiderruflich“? Diese Unterschiede sind für die Planung und die rechtliche Prüfung wichtig.

Eine mündliche Anweisung, nicht mehr zu erscheinen, sollten Sie zeitnah mit Datum, Wortlaut und Beteiligten dokumentieren. Bitten Sie um eine schriftliche Klarstellung. Vereinbaren Sie nicht vorschnell eine unbezahlte Auszeit, wenn der Arbeitgeber Sie eigentlich von sich aus nicht beschäftigen möchte.

Läuft das Gehalt während der Freistellung weiter?

Bei einer ausdrücklich bezahlten Freistellung ist zunächst deren konkrete Vereinbarung maßgeblich. Fehlt eine klare Regelung, hängt der Zahlungsanspruch unter anderem davon ab, weshalb nicht gearbeitet wird und ob die Voraussetzungen des Annahmeverzugs vorliegen. § 615 BGB kann dann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung erhalten, ohne dass die ausgefallene Arbeit nachgeholt werden muss.

Das Gesetz sieht jedoch Anrechnungen vor, etwa bei anderweitigem Verdienst oder böswillig unterlassenem Erwerb. Aus „freigestellt“ folgt daher nicht, dass jedes zusätzliche Einkommen ohne Prüfung neben dem bisherigen Gehalt behalten werden darf. Grundgehalt, variable Vergütung und sonstige Leistungen sollten einzeln angesprochen werden.

Freistellung und Resturlaub nicht gleichsetzen

Ein Satz wie „Sie müssen nicht mehr kommen“ erklärt noch nicht zuverlässig, welche Urlaubstage damit verbraucht sein sollen. Für die Prüfung sind die vollständige Erklärung, der Zeitraum und der ausgewiesene Urlaubsstand wichtig. Lassen Sie die behauptete Anrechnung und deren Voraussetzungen prüfen, statt selbst alle freien Tage als Urlaub zu verbuchen.

§ 7 BUrlG regelt die Urlaubsgewährung. Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, sieht Absatz 4 eine Abgeltung vor. Ob noch Urlaub offen ist, muss dafür zuvor geklärt werden. Urlaub und ein Überstundenkonto sollten in Ihrer Aufstellung getrennt bleiben.

Die Kündigungsfrist ist nicht die Frist für die Klage

Wenn Sie die Kündigung gerichtlich angreifen möchten, gilt grundsätzlich die Dreiwochenfrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung nach § 4 KSchG. Warten Sie nicht bis zum Ende der bezahlten Freistellung oder auf die letzte Lohnabrechnung. Besondere Konstellationen müssen gesondert geprüft werden.

Für eine Anfrage in Stuttgart benötige ich insbesondere beide Schreiben, das Zugangsdatum, Ihren Vertrag und die letzte Abrechnung. Ich prüfe mit Ihnen, welche Frage zuerst geklärt werden muss. Eine Website-Anfrage, E-Mail oder WhatsApp-Nachricht ersetzt keine Klage und wahrt keine Frist.

Checkliste für den nächsten Schritt

  • Kündigung und Freistellung vollständig sichern; Zugang und Gesprächsdatum notieren.
  • Vergütungsregelung, Zeitraum und Rückkehrvorbehalt markieren.
  • Urlaubs- und Zeitkonto getrennt zusammenstellen.
  • Vor einem neuen Arbeitsbeginn Anrechnung und bestehende Pflichten klären.
  • Eine mögliche Klagefrist sofort prüfen lassen, nicht erst am letzten Arbeitstag.

Häufige Fragen

Ist eine Freistellung schon eine Abfindungsvereinbarung?

Nein. Eine Freistellung betrifft zunächst die Arbeitspflicht. Ob daneben eine Abfindung vereinbart wurde, ergibt sich aus einer gesondert zu prüfenden Regelung.

Muss ich trotz Freistellung auf Schreiben reagieren?

Behalten Sie weitere Schreiben und vereinbarte Erreichbarkeit im Blick. Welche Pflichten fortbestehen, hängt vom Inhalt der Freistellung und der konkreten Situation ab.

Amtliche Quellen

Redaktioneller Quellenabgleich: 9. Oktober 2026.

Ihre Situation persönlich besprechen.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen und nennen Sie vorhandene Termine oder Fristen. Ich kläre mit Ihnen den nächsten Schritt und die Kosten einer möglichen Beauftragung.

Alternativ per WhatsApp schreiben – bitte schriftlich und ohne Sprachnachrichten. Sensible Unterlagen nur nach Abstimmung senden.

Eine Anfrage über diese Website, E-Mail oder WhatsApp begründet kein Mandat und wahrt keine Frist. Bei Dringlichkeit bitte direkt anrufen; eine sofortige Antwort wird nicht zugesagt.

Anrufen Ersteinschätzung